zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern
Unverbindliche Konditionenempfehlung des ZVEI e. V.
Stand: Januar 2022
verlängern sich die Fristen angemessen.
Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mangel nicht verweigern.
Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Falle vorliegt.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Die von ifm verwendeten Verpackungen erfüllen die ökologischen Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung. Der Ort der Übergabe von Verpackungen zur Entsorgung sowie die Kosten der Rückgabe und der Entsorgung werden an den Kunden delegiert.
Soweit beim Kunden Verpackungen seitens ifm anfallen, bestätigt uns der Kunde mit der Annahme der Ware, dass er in der Lage ist, diese entsprechend der Vorgaben des Verpackungsgesetzes bzw. der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG einer Verwertung zuführen zu können, und verpflichtet sich, die Verpackung unter Einhaltung der Bestimmungen zu entsorgen. In diesem Fall hat der Kunde nicht zurückgesandte Verpackungen der genannten Art der nach dem Verpackungsgesetz bzw. der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG vorgesehenen Verwertung zuzuführen, ifm auf jederzeitiges Verlangen Auskunft über Art und Menge der so der Verwertung zugeführten Verpackungen zu erteilen sowie die Einhaltung dieser Verpflichtung – auf jederzeitiges Verlangen schriftlich – zu bestätigen.
ifm ist jederzeit berechtigt, sich – nach Voranmeldung mit angemessener Frist – von der Einhaltung dieser Verpflichtung vor Ort beim Kunden zu überzeugen. Wünscht der Kunde keine eigene Entsorgung entsprechend vorstehender Regelung, hat er dies ifm unverzüglich nach Annahme der Ware schriftlich zu erklären. In diesem Fall gibt ifm dem Kunden die Möglichkeit, im Einklang mit den Pflichten aus dem Verpackungsgesetz bzw. der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, diese Verpackungen an ifm zurückzusenden. Hierbei trägt allerdings der Kunde die Kosten des Rücktransports der Verpackung.
Wir beteiligen uns an Rücknahme- und Sammelsystemen für Altverpackungen
Bei unseren Produkten handelt es sich um Elektrogeräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) fallen.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf unseren Geräten weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht mit dem normalen Siedlungsabfall entsorgt werden darf sondern getrennt einer Sammlung und Verwertung für Elektro- und Elektronikaltgeräte zuzuführen ist. Elektrogeräte können gefährliche Bestandteile enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt und die menschliche Gesundheit schädigen können. Mit der getrennten Sammlung wird eine richtige Behandlung sowie die Rückgewinnung und Wiederverwendung gemäß der bestehenden Gesetzgebung gewährleistet.
Für die Rücknahme und die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist grundsätzlich der Hersteller beziehungsweise der Inverkehrbringer verantwortlich. Wir stellen die Entsorgung durch die vertragliche Nutzung eines internationalen Recyclingnetzwerkes sicher. Sollten Sie ein Gerät zurückgeben wollen, so kontaktieren Sie bitte direkt unseren Recyclingpartner unter ifm@envenance.com um einen Abholauftrag zu platzieren. Die Verwertung erfolgt ordnungsgemäß und ist für Sie kostenlos.
Wir behalten uns vor, vereinzelt zusätzlich anfallende Verwaltungs- oder Logistikkosten weiter zu berechnen.
Sie sind als Nutzer selbst dafür verantwortlich, vor der Abgabe der Geräte - insoweit technisch möglich - Batterien aus den Geräten zu entnehmen und persönliche Daten zu löschen.
Wir beteiligen uns an Rücknahme- und Sammelsystemen für Elektroaltgeräte.
Unsere Geräte können Gerätebatterien enthalten. Diese sind in der Regel aus technischen Gründen fest in den Geräten verbaut und können vom Nutzer nicht entnommen werden. Die Entnehmbarkeit durch von uns unabhängigem Fachpersonal ist gewährleistet.
Einige unserer Geräte enthalten auch entnehmbare Batterien. Sie sind gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet und können diese bei den kommunalen Sammelstellen und im Handel zu haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich abgeben. Ansonsten kontaktieren Sie unseren Rücknahmeservice.
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf der Gerätebatterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im unsortierten Abfall entsorgen dürfen. Batterien und Akkus sind außerdem mit dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes, den sie enthalten, gekennzeichnet. Dabei sind Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent an Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent an Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent an Blei enthalten, mit den chemischen Zeichen der Metalle (Cd für Cadmium, Pb für Blei, Hg für Quecksilber) gekennzeichnet.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung die Umwelt oder die menschliche Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, die wiederverwertet werden können. Daher ist die getrennte Sammlung und Verwertung von Altbatterien für die Umwelt von besonderer Bedeutung.
Wir beteiligen uns an Rücknahme- und Sammelsystemen für Batterien.
ifm electronic gmbh
Logistikzentrum Essen
Bamlerstrasse 55
D-45141 Essen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ifm electronic gmbh, Friedrichstraße 1, 45128 Essen; Tel.: 0800 / 16 16 16 4; Fax: 0201 / 24 22 1200; e-mail: info@ifm.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Präambel
Sie erwerben von der ifm Standardsoftware, um diese für Ihre Anwendungen oder die Ihrer Kunden einzusetzen.
§ 1 Vertragsgegenstand
§ 2 Rechteeinräumung
§ 3 Gewährleistung
§ 4 Haftung
Nach Maßgabe dieses § 4 haften wir unbeschränkt
§ 5 Sicherungsmaßnahmen, Audit-Recht
§ 6 Sonstiges
Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Produkte der ifm-Gruppe Open Source Komponenten enthalten. Für diese Open Source Komponenten gelten je nach Produkt die General Public License Version 1, 2 oder 3 (General Public License 3 in Kombination mit der GNU Compiler collection Runtime Library Exception Version 3.1), die Lesser General Public License Version 3, Berkeley Software Distribution (BSD-2-Clause, BSD-3-Clause, BSD-4-Clause)”, die Academic Free License Version 2.1, MIT-License (MIT), Python Software Foundation License 2.0, Perl Artistic License und Artistic Li-cense 2.0, Microsoft Public License, Apache Software License Version 1.0, 1.1 und 2.0, ISC License, libpng License und die zlib License oder andere Lizenzen, die aus den Informationen zum jeweiligen Produkt ersichtlich sind. Dies bedeutet, dass der Besteller diese Komponenten (und gegebenenfalls weitergehende, davon abgeleitete Teile) nur nach Maßgabe der vorgenannten Lizenzen bereitstellen darf, die teilweise die Offenlegung des Quellcodes gegenüber Dritten fordern. Der Besteller verpflichtet sich, die jeweilige Lizenz bei der Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe der Open Source Komponenten zu beachten. Die maßgeblichen Lizenztexte sind in den produktbezogenen Begleitmaterialien wiedergegeben (z.B. Benutzerhandbuch, Installationsanleitung, Downloads oder weiteren Informationsmaterialien).
Die Parteien haben eine Vereinbarung über die Überlassung von Software abgeschlossen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Erbringung von Softwarepflegeleistungen durch die ifm electronic gmbh (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) im Hinblick auf die dem Kunden überlassene Software.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.
Dienstleister: | ifm electronic gmbh oder ein mit der ifm electronic gmbh verbundenes Unternehmen. |
Hauptvertrag: | Gesonderte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Dienstleister über die Überlassung von Software. |
Kunde: | Natürliche oder juristische Person, die den Dienstleister mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen beauftragt |
Software: | Das im Hauptvertrag genannte Computerprogramm. |
Update: | Neue Programmversion einer Software, mit der vorhandene Fehler der bisherigen Programmversion beseitigt werden. |
Upgrade: | Neue Programmversion einer Software, die neue oder verbesserte Funktionalitäten der Software beinhaltet. |
Der Dienstleister erbringt Softwarepflegeleistungen im Hinblick auf die dem Kunden überlassende Software. Die Erbringung der hier beschriebenen Leistungen ist vom Abschluss des Hauptvertrages abhängig.
Für die Leistungen des Dienstleisters wird keine gesonderte Vergütung fällig, soweit nicht anders vereinbart.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister unaufgefordert sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die zur sachgemäßen Beurteilung und Durchführung der jeweiligen Serviceanfrage erforderlich sind.
Weiterhin ist der Kunde dazu verpflichtet, die ihm durch den Dienstleister zur Verfügung gestellten Updates zu installieren und ausschließlich Software auf dem aktuellsten oder dem jeweiligen Stand vor dieser Version einzusetzen. Dies gilt nicht, wenn ihm dies nicht zumutbar ist, etwa, weil die jeweils aktuellste oder die letzte Vorgänger-Softwareversion fehlerhaft ist bzw. sind und dadurch der Betriebsablauf des Kunden beeinträchtigt würde
Der Service durch den Dienstleister erfolgt per E-Mail oder telefonisch in deutscher oder englischer Sprache.
Service-Zeitraum:
Es gelten die aktuellen Servicezeiten, die der landesspezifischen Homepage des Dienstleisters zu entnehmen sind, z.B. https://www.ifm.com/de/de/de/kontakt/kontakt für Deutschland.
Der Dienstleister verpflichtet sich, auf eine Serviceanfrage innerhalb der nachfolgend festgelegten Reaktionszeit zu reagieren. Unter Reaktionszeit wird die Zeit ab Erstellung eines Service-Tickets durch den Dienstleister über eine konkrete und reproduzierbare Störung („Ticketerstellung“) bis zur Reaktion verstanden. Die Messung der Reaktionszeiten erfolgt während des jeweiligen Service-Zeitraums.
Es gelten folgende Reaktionszeiten, wobei die Priorität der Störung vom Kunden festgelegt wird:
Priorität | Definition | Reaktionszeit |
hoch | Die Störung hat erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsvorgänge oder Geschäftstätigkeiten bzw. Geschäftsvorgänge können nicht ausgeführt werden. Die Störung erfordert sofortige Maßnahmen, da die Störung zu erheblichen Verlusten führen oder den gesamten Geschäftsbetrieb stören kann. | 4h |
mittel | Aufgrund der Störung funktioniert ein Geschäftsvorgang nicht wie vorgesehen. Die Störung hat geringe Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb | 8h |
gering | Die Störung hat geringe oder keine Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb. | 24h |
Störung:
Eine Störung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Software bei vertragsgemäßem Einsatz gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang und den vom Anbieter bestimmten Systemvoraussetzungen die in der Produkt-/Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionalitäten während der Laufzeit dieses Vertrages nicht erbringt.
Art und Weise der Erbringung der Serviceleistung stehen im billigen Ermessen des Dienstleisters. Die Serviceleistung kann ggf. auch in der Form von Handlungsanweisungen gegenüber dem Kunden erfolgen. Der Kunde hat derartige Handlungsanweisungen zu befolgen.
Der Dienstleister arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung der dem Kunden zur Nutzung überlassenen Software und wird Weiterentwicklungen in Updates oder Upgrades einfließen lassen.
Der Dienstleister kann die dem Kunden zur Nutzung überlassenen Software jederzeit nach billigem Ermessen durch Updates und Upgrades ersetzen.
Der Dienstleister räumt dem Kunden an solchen Updates und Upgrades Nutzungsrechte nach Maßgabe des zugrundeliegenden Hauptvertrages ein.
Der Dienstleister haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung –soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht –beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Dienstleister hierfür nicht.
Im Übrigen ist die Haftung –gleich aus welchem Rechtsgrund –ausgeschlossen.
Diese Vereinbarung ist an die Laufzeit des Hauptvertrages gekoppelt und endet automatisch mit Ablauf oder sonstiger Beendigung des Hauptvertrages. Wird der Hauptvertrag verlängert, so verlängert sich auch automatisch diese Vereinbarung.
Für ifm moneo Software Produkte gilt folgendes:
Mit Erwerb der Software erwirbt der Kunde ein Recht auf den (kostenlosen) Service für den Zeitraum bis Ende des Kalenderjahres, in dem er die entsprechenden moneo Module erworben hat und das Folgejahr. Am Ende dieses Folgejahres erlischt der Anspruch auf Serviceleistungen. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, einen neuen Servicevertrag abzuschließen oder im Falle des Bedarfes im Einzelfall Services kostenpflichtig abzuschließen. Dies setzt die Einhaltung der in Ziffer 4 beschriebenen Leistungs-und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
Soweit einzelne Klauseln dieses Vertrages rechtsunwirksam sind oder werden – ganz oder teilweise – wird hiermit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
Auf diesen Vertrag ist das Recht des Landes anzuwenden, in dem die ifm ihren Sitz hat. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ist am Sitz der ifm.
Stand: Dez. 2020